BÜRGERSERVICE

Meldewesen

Anmeldung
Die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes oder eines weiteren Wohnsitztes erfolgt bei jener Meldebehörde (Gemeindeamt oder Magistrat), welche für den neuen Wohnsitz zuständig ist. Gleichzeitig kann man dabei auch den Wohnsitz in der vorherigen Gemeinde abmelden oder als einen weiteren Wohnsitz anmelden. Der Bürger erhält einen Ausdruck aus dem ZMR (mit Stempel und Unterschrift) als Bestätigung des Meldevorganges. Meldepflichtige müssen sich innerhalb von 3 Tagen ab Beziehen der Unterkunft (Wohnung, Haus) anmelden.

Notwendige Unterlagen:

  • Antragsformular (Meldezettel.pdf) entsprechend vollständig ausgefüllt und vom Unterkunftgeber unterschrieben
  • Reisepass oder Personalausweis (oder anderer amtlicher Ausweis wie z.B. Führerschein, + zusätzliche Staatsbürgerschaftsurkunde)
  • Nachweis über akademsichen Grad
  • Wer mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt, muss alle Dokumente vorlegen, aus denen Identität, Geburtsort und Staatsangehörigkeit hervorgehen, also hauptsächliche Reisedokumente

 Abmeldung
Meldepflichtige müssen sich innerhalb von 3 Tagen abmelden, wenn sie die Unterkunft aufgeben.

Notwendige Unterlagen:

  • Antragsformular entsprechend vollständig ausgefüllt
  • Identitätsnachweis

 Ummeldung
Folgende Änderungen machen eine Ummeldung, d.h. eine An- und gleichzeitige Abmeldung an derselben Adresse, bei der zuständigen Meldebehörde erforderlich:

  • Änderung der Wohnsitzqualität, z.B. wenn ein Hauptwohnsitz zu einem Nebenwohnsitz wird oder umgekehrt
  • Änderung der Personendaten (z.B. Änderung des Nachnamens durch Heirat, Änderung des Vornamens oder des Geschlechts)
  • Änderung der Staatsbürgerschaftsangehörigkeit

Notwendige Unterlagen

  • Antragsformular (Meldezettel) entsprechend vollständig ausgefüllt
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Urkunde, die den geänderten Sachverhalt bescheinigt (z.B. Heiratsurkunde bei Namensänderung; neue Staatsbürgerschaft, etc.)
  • Ausländische Mitbürger müssen unbedingt Reisepass oder Asylausweis mitnehmen

 

Strafregisterauszug

Der Antrag ist im Gemeindeamt zu stellen. Da Anfragen an das Strafregister nun von der Gemeinde selbst durchgeführt werden können, gibt es keine Wartezeiten mehr und die Strafregisterbescheinigung wird sofort ausgestellt. Ein aktuelles Ausweisdokument ist mitzubringen.

Kosten:
€  2,10 Verwaltungsabgabe
€ 14,30 Bundesgebühr

 

Staatsbürgerschaftsnachweis

Wenn alle notwendigen Daten im Zentralen Personenstandsregister eingetragen sind, kann jedes Gemeindeamt den Nachweis ausdrucken.

Benötigt werden:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde (wenn Namensänderung durch Eheschließung)

Kosten:
€ 28,60 Bundesgebühr (2 x € 14,30)
€ 15,00 Verwaltungsabgabe

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