SOFORTMASSNAHMEN FÜR GESCHÄDIGTE: KATASTROPHENBEIHILFE DES LANDES BURGENLAND

Veröffentlicht am: 11.06.2024
Sofortmaßnahmen für Geschädigte: Katastrophenbeihilfe des Landes Burgenland
 
Seitens dem Land Burgenland wird eine Sofortmaßnahme für Betroffene gesetzt. Personen, die vom Hochwasser betroffen sind und einen Schaden am Privathaus haben, können sich heute bis 14:00 Uhr am Gemeindeamt melden.
Wir geben die Daten an die Bezirkshauptmannschaft weiter. Ab Mittwoch werden 2 Personen der BH mit einem Gemeindevertreter die gemeldeten Schadensfälle vor Ort begutachten.