HEIZKOSTENZUSCHUSS UND ANTI-TEUERUNGSBONUS 2022

Veröffentlicht am: 31.08.2022
Das Land Burgenland gewährt Haushalten für 2022 zur teilweisen Abdeckung der Lebenserhaltungskosten einen Heizkostenzuschuss oder Anti-Teuerungsbonus. Anträge können vom 1.9.2022 bis 31.12.2022 entweder
• bei der zuständigen Hauptwohnsitzgemeinde oder
• online unter Verwendung des dafür vorgesehenen Antragsformulars mittels Handysignatur/E-ID

und unter Vorlage sämtlicher erforderlicher Beilagen (z.B. Einkommensnachweise, Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe ) gestellt werden.

Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn:
• der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person im Burgenland ist,
• die grundsätzliche Förderwürdigkeit erfüllt ist,
• Einkommensgrenzen der jeweiligen Fördermaßnahme unterschritten werden und
• der Antrag innerhalb der Einreichfrist eingereicht wird.

Die Richtlinien und die Einkommensgrenzen sowie das Antragsformular sind dem Anhang zu entnehmen.

Je nach Haushaltseinkommen steht Ihnen entweder ein Heizkostenzuschuss oder ein Anti-Teuerungsbonus zu. Der gestellte Antrag gilt automatisch für beide Förderungen.
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